Innung fordert Politik zu Änderungen bei der Bonpflicht auf

Gemeinsam mit der Warendorfer Bäcker - Innung und der Bäcker- und Konditoren-  Innung Steinfurt hat die Fleischer - Innung Steinfurt - Warendorf ein Schreiben an Landes- und Bundesabgeordnete verfasst. In dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" (Kassengesetz) wurde die Pflicht zur Abgabe von Belegen zum 01. Januar 2020 eingeführt.

Gemeinsam mit der Warendorfer Bäcker - Innung und der Bäcker- und Konditoren-  Innung Steinfurt hat die Fleischer - Innung Steinfurt - Warendorf ein Schreiben an Landes- und Bundesabgeordnete verfasst. In dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" (Kassengesetz) wurde die Pflicht zur Abgabe von Belegen zum 01. Januar 2020 eingeführt.

Obermeister Sundermann und seine Amtskollegen nehmen wie folgt in diesem Schreiben dazu Stellung:

"Wir befürworten grundsätzlich das Bestreben nach Steuergerechtigkeit und die Schaffung von Maßnahmen, die Steuerbetrug vermeiden. Die mit der Belegausgabepflicht angestrebte verstärkte Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug muss jedoch verhältnismäßig sein, so dass Aufwand und Zielerreichung im Einklang stehen. Die sogenannte „Bonpflicht“ bedeutet insbesondere für unsere Bäcker-, Konditoren- und Fleischerbetriebe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, da diese Unternehmen eine sehr hohe Anzahl von Kunden mit kleinen Zahlbeträgen haben. Ferner gehen wir davon aus, dass gerade diese Betriebe dem Verdacht einer Steuerhinterziehung nicht unterliegen.

Gem. §146a Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung kann die Finanzverwaltung aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von der Belegausgabepflicht befreien. Nach §148 Abgabenordnung können Erleichterungen gewährt werden, wenn die Einhaltung der Buchführungsaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltung zur Auslegung der genannten gesetzlichen Grundlagen führen jedoch dazu, dass keine Befreiungen von der Belegausgabepflicht ausgesprochen werden."

Man erwarte daher, dass sie angeschriebenen Abgeordneten und Minister sich dafür einsetzen, dass das Bundefinanzministerium die Anforderungen zur Befreiung von der Belegausgabepflicht überarbeitet und ein Erlass des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltung ergeht, in dem die Anforderungen so gestaltet werden, dass Ausnahmen von der Belegpflicht, insbesondere für Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien auch möglich sind und unverzüglich gewährt werden.

Die zentrale Forderung ist es jedoch, von der grundsätzlichen Belegausgabepflicht Abstand zu nehmen, so dass nur dann ein Beleg ausgegeben werden muss, wenn der Kunde es verlangt. Durch diese relativ einfache Modifizierung würden die nennenswerten Nachteile der Belegausgabepflicht eliminiert. Diese Forderung sei losgelöst von der Tatsache, dass es nach dem Erachten der Innungen nach wie vor erforderlich ist, dass alle Geschäftsvorfälle registriert werden.

Mit der eindringlichen Bitte, sich für dieses Anliegen einzusetzen, wurde dieses Schreiben an folgende Abgeordnete und Bundesminister übermittelt:

Peter Altmaier, Ingrid Arndt-Brauer, Ralph Bombis, Alexander Brockmeier, Bernhard Daldrup , Daniel Hagemeier, Marc Henrichsmann, Anja Karliczek, Henning Rehbaum, Norwich Rüße, Olaf Scholz, Jens Spahn, Andrea Stullich, Frank Sundermann, Kathrin Vogler, Annette Watermann-Krass

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